Privatkunden

Sprachdienstleistungen – flexibel und kompetent

Deutschland gehört zu den beliebtesten Einwanderungsländern Europas. Noch immer finden Behördengänge jedoch ausschließlich in der Amtssprache Deutsch statt. In den meisten Fällen liegt die Verantwortung für die Verständigung bei den Kund*Innen. Hierfür werden sog. „Community Interpreter“ benötigt, also Dolmetscher*Innen, die als Sprachmittler im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen fungieren.

Als am Landgericht München II öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin für die englische Sprache mit langjähriger Erfahrung im Bereich Community Interpreting begleite ich Sie gerne zu Ihren Terminen z.B. beim Landrats-, Standes- oder Arbeitsamt, bei der Ausländerbehörde oder sozialpädagogischen Einrichtungen wie der Jugend- oder Familienhilfe und erstelle im Vorfeld beglaubigte Übersetzungen benötigter Urkunden und Dokumente.