Gerichte & Behörden

Dolmetschen im Gerichtssaal – versiert und rechtssicher

Dolmetscher, die für ein Gericht arbeiten, müssen öffentlich bestellt und beeidigt sein (Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern (Dolmetschergesetz – DolmG).

Ich selbst bin am Landgericht München II als Dolmetscherin für die englische Sprache öffentlich bestellt und allgemein beeidigt und seit vielen Jahren im Rahmen von Zivil- und Strafverfahren an den Amtsgerichten in Fürstenfeldbruck, Dachau und Starnberg tätig.

Als interkultureller Vermittler ist es mir wichtig, alle Beteiligten zu befähigen, mit der größtmöglichen Autonomie zu handeln, um ihre Rechte wahrzunehmen.

Vor Prozessbeginn müssen fremdsprachigen Urkunden und Schriftsätze auf Verlangen der Behörden als beglaubigte Übersetzung eingereicht werden. Gerne können Sie sich auch hierfür vertrauensvoll an mich wenden.

Gem. § 142 Abs. 3 ZPO  bescheinige ich Richtigkeit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung mit meinem Stempel unter Angabe von Ort und Datum. Sämtliche Übersetzungen werden aus Qualitätsgründen nach dem Vier-Augen-Prinzip von einem zweiten Übersetzer Korrektur gelesen.